Preise nach Aufwand zuzüglich Amtsgebühren.
Diese sind die amtlichen Gebühren der Behörde und evtl. Kosten für Kennzeichenbeschaffung und / oder Feinstaubplaketten.
Aufgrund des Neuerlasses der Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) ergeben sich ab 01.09.2023 auch Änderungen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST)
Näheres entnehmen Sie bitte dem Bundesgesetzblatt unter:
BGBL. 2023 I Nr. 199 vom 28.07.2023
Zu unseren Dienstleistungsgebühren kommen immer auch noch
Amtsgebühren hinzu. Bei fehlenden oder mangelhaften Unterlagen wie z.B. falsch ausgestellter / angegebener eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) oder falscher IBAN-Nr. oder Steuerrückständen und weiteren Ablehnungsgründen durch die Behörde, welche durch uns nicht zu vertreten sind, können sich unsere Dienstleistungsgebühren / Kosten erhöhen.