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- Für die Neuzulassung des Fahrzeuges müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden. (hier klicken)
- Für die Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Landkreises müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden. (hier klicken)
- Für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das außerhalb des Rhein-Neckar-Kreises zugelassen war, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden. (hier klicken)
- Für die Wiederzulassung auf den gleichen Halter müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden. (hier klicken)
- Neben den Unterlagen für eine Neuzulassung oder Umschreibung des Fahrzeugs benötigen Sie außerdem für eine Zulassung auf einen Minderjährigen folgende Unterlagen: (hier klicken)
- Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeug zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde. (hier klicken) - Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde. (hier klicken) - Wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb von 7 Jahren wieder auf Ihren Namen zugelassen werden soll, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen: (hier klicken)
- Einen allg. Antrag / Vollmacht für die Zulassung durch Dritte finden Sie (hier klicken)
- Die ADAC Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeugs zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde. (hier klicken)
- Eine eVB-Nummer eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem KFZ - Versicherer oder hier im Rahmen eines KFZ Versicherungspreisvergleichs und der Möglichkeit des direkten Vertragsabschlusses.
- SEPA Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer finden Sie (hier klicken)